- Erstellung der monatlichen Lohnbuchhaltung
- Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- An- u. Abmeldungen und Jahresmeldungen bei den Sozialversicherungsträgern
- Erstellung von Beitragsnachweisungen für die Krankenkassen und elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die zuständigen Krankenkassen
- Anmeldungen, Abmeldungen, Jahresentgeltmeldungen und elektronische Übermittlung
- Erstellung von Lohnsteueranmeldungen und elektronische Übermittlung an das Finanzamt
- Teilnahme an Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- Berufsgenossenschafts- und ähnlichen Prüfungen
- Erstellen der Lohnfortzahlungsanträge, ausfüllen sämtlicher Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Mithilfe und Mitwirkung bei Außenprüfungen durch die LVA/BfA bzw. durch das Finanzamt.
Die Honorarberechnung erfolgt auf der Grundlage der Steuerberatergebührenverordnung und berücksichtigt den unterschiedlichen individuellen Erstellung- und Auswertungsumfang.